Wie ist der Stand bei der Novellierung des Klimaschutzgesetzes und der Entwicklung eines Klimaschutzaudits für NRW?

Die Ergebnisse der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 und der Sonderbericht des Weltklimarats von 2018 sprechen eine klare Sprache. Es bleiben der Menschheit nur noch wenige Jahre, die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C, zu begrenzen. Die Zeit Maßnahmen einzuleiten drängt. Zwar hat Nordrhein-Westfalen das im Klimaschutzgesetz NRW im Jahr 2013 festgelegte Etappenziel für 2020 (Reduktion der Gesamtemissionen in NRW um 25 Prozent im Vergleich zu 1990) bereits erreicht. Jedoch handelt es sich hierbei um Zielsetzungen, die durch die Erkenntnisgewinne der Forschung und politische Entwicklungen in den vergangenen Jahren überholt sind und nicht mehr ausreichen, um einen angemessenen Beitrag Nordrhein-Westfalens an den völkerrechtlich bindenden Verpflichtungen, die Deutschland mit Unterzeichnung der Pariser Klimaschutzkonvention eingegangen ist, abzubilden.

Die Landesregierung hat bereits mehrfach angekündigt, den Klimaschutzplan NRW durch ein Klimaaudit zu ersetzen und das Klimaschutzgesetz NRW zu novellieren. Am 29. September 2020 kündigte Minister Pinkwart einen Entwurf für ein novelliertes Klimaschutzgesetz im November dieses Jahres an. Bis wann das Verfahren abgeschlossen sein soll, ist indes weiterhin nicht bekannt.

Gleichzeitig ist die Landesregierung Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz NRW bislang nicht nachgekommen, wie der Durchführung eines öffentlich zugänglichen Monitorings für den Klimaschutzplan NRW nach § 8, der Einsetzung eines Sachverständigenrates, der einen bewertenden Bericht zur Umsetzung abgibt nach § 9 oder dem Erfahrungsbericht der Landesregierung nach § 10. Die fristgerechte Erfüllung dieser Vorgaben ist zunehmend fraglich, da laut Klimaschutzgesetz NRW der Klimaschutzplan im Jahr 2020 fortgeschrieben und dem Landtag im Vorfeld ein Bericht des Sachverständigenrates vorgelegt werden soll, der eine Bewertung der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen enthält (§ 9 Abs. 3 KlimaSchG NRW). Der Erfahrungsbericht der Landesregierung soll dem Landtag bis zum 31.12.2020 vorgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund habe ich die Landesregierung in dieser Kleinen Anfrage gefragt, wie der Stand bei der Novellierung des Klimaschutzgesetzes und der Entwicklung eines Klimaschutzaudits für NRW ist.

Antwort der Landesregierung legt Verstoß gegen das geltende Klimaschutzgesetz offen

Ich bin fassungslos angesichts des bewussten Verstoßes der Landesregierung gegen das geltende Klimaschutzgesetz NRW. Es ist vollkommen unbestritten, dass die Klimaschutzziele für NRW drastisch verschärft werden müssen, aber dies kann keine Entschuldigung dafür sein, im aktuellen Gesetz verankerte Pflichten zu missachten. Ohne Grundlage behauptet Minister Pinkwart, der Klimaschutzplan sei wirkungslos und müsse grundlegend verändert werden. Doch die Landesregierung hat weder das vorgeschriebene Monitoring des Klimaschutzplans durchgeführt, welches genau die Frage der Wirksamkeit beantworten sollte, noch beabsichtigt sie eine Fortschreibung des Klimaschutzplanes fristgemäß zum Ende des Jahres vorzulegen. Wann und in welcher Form das angekündigte „Klimaschutzaudit“ vorgelegt werden soll bleibt vollkommen offen. Statt das Klimaschutzgesetz NRW durch bewusste Missachtung zu schwächen muss es so weiterentwickelt werden, dass es einen angemessenen Beitrag NRWs zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels sicherstellt.

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